Wohnungseigentumsverwaltung

WEG-Verwaltung in der Eigentümergemeinschaft

Transparenz und Offenheit in der Immobilienverwaltung
 – weil uns Ihr Vertrauen am Herzen liegt

Kein Bereich in der Immobilien- und Hausverwaltung verlangt mehr kaufmännische, technische und juristische Expertise als die Betreuung von gemeinschaftlichem Wohnungseigentum. Da sich eine Eigentümergemeinschaft kontinuierlich verändert und weiterentwickelt, sehen wir es nicht nur als unsere Aufgabe, Ihre Wohnanlage fachmännisch zu verwalten, sondern mit Ihnen eine langfristige Perspektive für Ihre Immobilie zu schaffen und auf eine nachhaltige Zusammenarbeit zu setzen.

Daher bieten wir Ihnen bereits im Vorfeld größtmögliche Transparenz. Denn Verwaltung ist Vertrauenssache und die Wahl eines neuen Verwalters erst recht. Wir aktualisieren unsere Verträge ständig. Dabei berücksichtigen wir neben der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch die Vorschläge der Interessenverbände.

Rechtssicherheit durch vielfältige Kompetenzen

Ebenfalls bietet unser Verwaltervertrag nicht nur größtmögliche Rechtssicherheit für beide Vertragspartner (gerade hinsichtlich aktueller BGH-Urteile), sondern ist auch für den Nicht-Fachmann verständlich. Die aufgeführten Grundleistungen sind umfangreich und decken alles ab, was ordnungsgemäßer Verwaltung nach dem Wohnungseigentums-gesetz sowie den Erfordernissen aktueller Wohnungseigentums-Verwaltung entspricht. Dabei können Sie auf unsere Kompetenz in sämtlichen Fragen, kaufmännischer, technischer und juristischer Natur zählen. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden von uns umgehend umgesetzt, wobei die Transparenz aller erbrachten Leistungen für uns eine Selbstverständlichkeit ist.

Sonderleistungen wie die Anwesenheit bei Gericht, die Aufarbeitung von Prozessunterlagen oder auch die Bauaufsicht bei großen Instandsetzungen gehören – falls notwendig – selbstverständlich ebenfalls zu unseren Leistungen.

Interessenausgleich & nachhaltige Zusammenarbeit

Eine unserer Kernleistungen ist es zudem, sich mit dem Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auseinanderzusetzen. Hier ist es von enormer Bedeutung, dass der Verwalter mit einem offenen Ohr für ein nachhaltig gutes Klima in der Gemeinschaft sorgt. Im Streitfall versuchen wir, durch Ruhe und Sachlichkeit eine Lösung zu erarbeiten, die sämtliche Parteien zufriedenstellt. In festgefahrenen Situationen greifen wir auf Wunsch auch auf einen externen Mediator zurück.

Ebenso die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat, mit dem wir regelmäßige Objektbegehungen durchführen. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird von uns schnell und kostengünstig durch fachmännischen Partnerfirmen ausgeführt. Sie können sich immer auf unsere sorgfältige Buchhaltung, ein erstklassiges Abrechnungswesen und eine moderne Hausverwaltungssoftware auf dem neuesten Stand verlassen.

Immobilienverwaltung und Hausverwaltung in Krefeld

Kurze Vertragslaufzeit und Sonderkündigungsrecht

Um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, und weil wir von unserer Arbeit überzeugt sind, bieten wir Ihnen neben einer kurzen Vertragslaufzeit von zunächst drei Jahren bei der ersten Bestellung auch ein Sonderkündigungsrecht in dieser Zeit, sowie für den Fall, dass sich die Familie Kettlack mehrheitlich aus der GmbH zurückzieht

Hier ein Auszug aus unserem Leistungsangebot.

Teil A: Kaufmännische Verwaltung:

– Verbuchen sämtlicher Geldein- und Geldausgänge
– Veranlassen und Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
– Überwachen der Zahlungseingänge
– Veranlassen von Mahnungen
– Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
– Verwaltung und Disposition der Geldmittel auf Giro-, 
  Festgeld- und Sparkonten
– Rechnungskontrolle
– Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
– Bearbeitung der Lohn- und Gehaltszahlungen
– Lohnbuchhaltung
– Errechnen und Abführen der Lohnsteuer, Sozialabgaben
– Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, 
  Krankenversicherung etc. 
– Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
– Erstellen von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
– Veranlassen der Heizkostenabrechnungen
– Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, etc.) 
– Kennen und Beachten von Lohn-, Einkommenssteuer- 
  und Umsatzsteuergesetz, etc.

Teil B: Technische Verwaltung:

– Vorbereiten und Veranlassen von Angeboten, Ausschreibungen 
  und  Angebotsspiegeln
– Nachhalten von Terminen (Auftragsausführung, Mängelrüge, 
  Gewährleistungsansprüche) 
– Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
– Beschaffen von Genehmigungen
– Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude, 
  Gewässerschutz, Glasbruch, Haftpflicht, Aufzug-, Heizung-, Pumpen- 
  und Feuerlöscherwartung)
– Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz, 
  Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, 
  Heizung, Feuerlöscher etc)
– Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei 
  Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der 
  Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der 
  Versicherung
– Vergeben und Überwachen von Instandsetzungs- und 
  Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen
– Beauftragen von Sachverständigen
– Kennen und Beachten von z.B. AGB, BGB, WEG, Landesbau-
  ordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, 
  Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung einschließlich 
  der Durchführungsbestimmungen

Teil C: Allgemeine Verwaltung:

– Korrespondenz mit Eigentümern
– Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, 
  Lieferanten, Handwerkern, etc.
– Bearbeiten von Beschwerden, 
– Abmahnung bei Verstößen gegen die Hausordnung
– Maßnahmen zur Fristwahrung oder zur Abwendung von 
  Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
– Beraten von Eigentümern, Hausmeistern, Abschluss von Verträgen 
  (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs, Lieferverträge, etc.) 
– Terminabstimmungen
– Saalbestellung
– Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur 
  Eigentümerversammlung 
– Erstellen von Beschlussniederschrift einschließlich versenden 
  an die Eigentümer
– Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, 
  Hausgeldklagen
– Erteilen von Genehmigungen (Veräußerungen, Vermietungen) 
– Ausbilden von eigenem Personal 
– Kennen und Beachten von z.B. WEG, BGB, HGB, ErbbaurechtsVP, 
  GrundbuchVO, Zwangsversteigerungsgestz, FGG, Konkursordnung, 
  Nachbarschaftsrecht, etc.

Kontakt

„Wir haben Ihr Interesse an unserer Hausverwaltung geweckt? Sie sind Vermieter oder Mieter und haben eine Frage an unsere Experten? Auf diesen Wegen erreichen Sie uns am schnellsten. Wir freuen uns auf ihre Nachricht!”

– Ihre Kettlack Immobilien und Hausverwaltungen GmbH